Anpassungsqualifizierung
Bedarfsgerechte Förderung von Weiterbildung für Inhaber und Beschäftigte Thüringer Unternehmen
Die Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie des Freistaates Thüringen wendet sich an Beschäftigte und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen. Deren Wettbewerbschancen sollen durch Investitionen in das Personal, insbesondere durch Anpassungsqualifizierung verbessert werden.
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss zu den der förderfähigen Gesamtausgaben ausgewählter Bildungsmaßnahmen. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und richtet sich nach bestimmten Kriterien. Diese sind in der Richtlinie und der dazugehörigen Durchführungsbestimmung genau definiert.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt.