Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz (IHK)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde mit dem Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2021 modernisiert. Dabei wurde der Begriff des “zertifizierten Verwalters” eingeführt. 
Als zertifizierter Verwalter darf sich künftig bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (vgl. § 26a Abs. 1 WEG)
Sie wollen sich zum zertifizierten Verwalter weiterbilden? Dann erhalten Sie unter folgendem Link alle Informationen zu unserem Vorbereitungslehrgang sowie die Möglichkeit der Anmeldung!