Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Unsere IHK bietet eine Unterrichtung mit 40 Unterrichtsstunden für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe an. Ziel ist es, die Teilnehmer mit den für die Ausübung ihrer Aufgaben geltenden rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen.