Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe


Das 40-stündige Unterrichtungsverfahren für Angestellte: Mitarbeiter von gewerblichen Wach- und Sicherheitsunternehmen müssen an einer Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer teilnehmen. Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden von montags bis freitags im IHK-Bildungszentrum Ostthüringen zu Gera. Sie erfolgt in deutscher Sprache.
Wichtig:
Es besteht eine 100%ige Anwesenheitspflicht. Im Verlauf des Unterrichtungsverfahrens werden die Kenntnisse der unterrichteten Sachgebiete durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen (Tests) überprüft. Gemäß § 6 Absatz 2 BewachV wird nach Abschluss der Unterrichtung ein Unterrichtungsnachweis mit Validierungscode ausgestellt.
Voraussetzungen sind:
  • erfolgter Zahlungseingang
  • die Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten sowie
  • das mündliche und schriftliche Verständnis der Unterrichtungsinhalte in ausreichendem Maße.
Bei einem Ausschluss aus dem Unterrichtungsverfahren bzw. dem Versagen des Unterrichtungsnachweises ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.
Das Unterrichtungsverfahren gemäß § 6 BewachV ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung.
Unter „Weitere Informationen“ sind das Informationsblatt sowie die beiden gesetzlichen Grundlagen zu beachten!
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