Weiterbildungsstipendium

Ausbildung geschafft – jetzt geht’s richtig los. Starte mit bis zu 9.135 € Förderung in deine berufliche Weiterbildung. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Weiterbildungen selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.
Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Wer wird gefördert?

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines anerkannten Ausbildungsberufes, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Aufnahme jünger als 25 Jahre.
    Ausfallzeiten (z.B. durch Dienstpflicht, Elternzeit, freiwilliges soziales Jahr) sind bis zu 36 Monate anrechenbar.
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis mit mindestens 87 Punkten absolviert

    oder

    Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb belegt.

    oder

    ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule liegt vor, worin Ihre herausragende Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis hervor geht.

  • Sie sind berufstätig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15h.
Bitte beachten: Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist eine Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium nicht automatisch möglich. Da erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren über die Vergabe.

Was wird gefördert?

  • Berufsbegleitende Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. IT-Themen, Qualitätsmanagement, Konfliktmanagement
  • unter bestimmten Voraussetzungen berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen Ihre Weiterbildungen selbst aus. Über die Förderfähigkeit der Maßnahmen entscheidet die IHK gemäß den Richtlinien.
Achtung: Weiterbildungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits begonnen haben, können nicht gefördert werden.

Wie lange und in welchem Umfang wird gefördert?

Innerhalb von 3 Jahre kann eine Förderung von maximal 9.135 Euro in Anspruch genommen werden. Pro Fördermaßnahme tragen die Stipendiatinnen und Stipendiaten einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten.
Im ersten Jahr der Förderung kann bei gleichzeitiger Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ein IT-Bonus in Höhe von 250 Euro für die Anschaffung eines PCs oder anderer Hardware gewährt werden.

Wie bewerbe ich mich?

Erfüllen Sie die Bewerbungsvoraussetzungen und zählen zur Zielgruppe? Dann nutzen Sie gern unser Formular. (Formular verlinken: https://www.ihk.de/gera/ausbildung-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildungsstipendium-6761408)
Wir erfassen Sie anschließend als Interessent/Interessentin im Online-Portal und Sie erhalten eine Benachrichtigung zur Online-Bewerbung.
Die Förderung ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).