Bildungsurlaub - Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Gemäß Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz können sich Beschäftigte in Thüringen zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Kalenderjahr freistellen lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.