Steuerliche Förderung
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Dies kann zu einer Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme berücksichtigt werden. Fort- oder Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend gemacht werden. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt natürlich von der aktuellen Gesetzgebung und der jeweiligen persönlichen Situation ab.