Weiterbildungsstipendium

Was ist die Begabtenförderung berufliche Bildung?

Das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" ist ein Weiterbildungsstipendium für die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Finanziert wird das Stipendium durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Wann zähle ich als "begabt"?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Stipendium nachzuweisen:
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Muss ich eine Altersgrenze beachten?

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. In begründeten Ausnahmefällen (Grundwehr- oder Zivildienst, Freiwilligendienste, Mutterschutz- und Elternzeit) kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen.

Wo und wie bewerbe ich mich?

Zuständig in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Die IHK Ostthüringen schreibt regelmäßig die Absolventen und Absolventinnen der IHK-Abschlussprüfung an, sofern sie mindestens 87 Punkte erreicht haben. Das Schreiben enthält die weiteren Schritte zur Bewerbung und Erfassung im Online-Portal www.weiterbildungsstipendium-ibs.de. Darüber hinaus können Sie auch eine Interessenbekundung per E-Mail huss@gera.ihk.de mit folgendem Inhalt senden:
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Wohnanschrift
  • Ausbildungsberuf
  • Datum der Abschlussprüfung
  • erreichte Gesamtpunktzahl
Wir erfassen Sie anschließend als Interessent/Interessentin im Online-Portal und Sie erhalten eine Benachrichtigung zur Online-Bewerbung.
Bei Fragen können Sie sich auch gern telefonisch an Wieland Huß, 0365 8553-208 wenden. 

Muss ich Bewerbungstermine beachten?

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir zum 1. Januar 2024 auf.
Der nächste Einsendeschluss für neue Bewerbungen ist der 31. Oktober 2023.

Wie lange werde ich gefördert?

Ihr Stipendium beginnt mit der Aufnahme des geplanten Aufnahmejahres. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Stipendiat/-in und können aus dem Programm gefördert werden. Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 EUR für förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich bis zu 2.900 EUR - bei einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme.

Wofür kann ich mein Stipendium nutzen?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,  z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare  zum Erwerb  fachübergreifender und sozialer Kompetenzen,  z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement.
Unter den folgenden Voraussetzungen können über das Weiterbildungsstipendium auch berufsbegleitende Studiengänge finanziert werden:
  • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden / Woche.
  • Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben.
  • Das Studium baut auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf.
Achtung: Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Ihrer geplanten Maßnahme, ob diese auch förderfähig ist. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern.

Wie beantrage ich einen Zuschuss für eine konkrete Weiterbildung?

Der Antrag hat folgenden Ablauf:
  • Als Stipendiat/-in suchen Sie sich aus dem breiten Angebot an förderfähigen Weiterbildungen Ihre Maßnahmen aus. Wenn Sie noch unschlüssig sind, lassen Sie sich von uns beraten.
  • Sie laden sich den Antrag auf Förderung einer Weiterbildung herunter.
  • Sie senden das ausgefüllte Formular vor Beginn der Maßnahme mit den erforderlichen Belegen an die IHK.
  • Die IHK prüft die Maßnahme anhand der eingereichten Unterlagen. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten oder notwendige Arbeitsmittel erhalten .
  • Die IHK errechnet den genauen Förderbetrag und überträgt ihn in eine Fördervereinbarung, die sie Ihnen zur Unterschrift vorlegt. Darin ist festgelegt, wann und ggf. in welchen Raten der Förderbetrag ausgezahlt wird.