Weiterbildungsstipendium

Mit dem Förderprogramm "Weiterbildungsstipendium" unterstützt die Bundesregierung gezielt junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung und ermöglicht eine Karriere durch Zusatzqualifikationen. Absolventen der Berufsausbildung, welche die unten angegebenen Voraussetzungen erfüllen,  können innerhalb von 3 Jahren eine Förderung von maximal 8.700 EUR in Anspruch nehmen. 

Kann ich mich bewerben?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Wo und wie bewerbe ich mich?

Die IHK Ostthüringen schreibt regelmäßig die Absolventen und Absolventinnen der IHK-Abschlussprüfung an, sofern sie mindestens 87 Punkte erreicht haben. Das Schreiben enthält die weiteren Schritte zur Bewerbung und Erfassung im Online-Portal www.weiterbildungsstipendium-ibs.de. Darüber hinaus können Sie auch eine Interessenbekundung per E-Mail huss@gera.ihk.de mit folgendem Inhalt senden:
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Wohnanschrift
  • Ausbildungsberuf
  • Datum der Abschlussprüfung
  • erreichte Gesamtpunktzahl
Wir erfassen Sie anschließend als Interessent/Interessentin im Online-Portal und Sie erhalten eine Benachrichtigung zur Online-Bewerbung.
Bei Fragen können Sie sich auch gern telefonisch an Wieland Huß, 0365 8553-208 wenden. 

Muss ich Bewerbungstermine beachten?

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir zum 1. Februar 2025 auf.
Der nächste Einsendeschluss für neue Bewerbungen ist der 30. November 2024.

Wie lange werde ich gefördert?

Ihr Stipendium beginnt mit der Aufnahme des geplanten Aufnahmejahres. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Stipendiat/-in und können aus dem Programm gefördert werden. Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 EUR für förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich bis zu 2.900 EUR - bei einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme.