Bildungsurlaub - Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Gemäß Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) können Sie sich zur Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Kalenderjahr freistellen lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Auszubildende haben Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr.
Nähere Informationen zum Verfahren, Ablauf, Übertragung des Anspruchs, Anrechnung anderer Freistellungen etc. finden Sie unter weitere Informationen.
Die anerkannten Veranstaltungen werden zeitnah auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) veröffentlicht.
Bildungsurlaub ist für folgende Veranstaltungen der IHK Ostthüringen zu Gera möglich:
- Geprüfter Betriebswirt
- Geprüfter Bilanzbuchhalter
- Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
- Geprüfter Immobilienfachwirt
- Geprüfter Industriemeister (alle Fachrichtungen)
- Geprüfter Technischer Betriebswirt
- Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
- Ausbildung der Ausbilder (AdA - auf Anfrage)
- Führungskompetenz für Teamleiter
- Seminarreihe: Neu als Führungskraft
Aktuelle Termine finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank.