Thüringer Weiterbildungsscheck
Mit dem Weiterbildungsscheck kann für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen die individuelle berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das Unternehmen des Beschäftigten muss in Thüringen ansässig sein.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000,00€ bei Einzelveranlagung und unter 110.000,00€ bei Zusammenveranlagung liegen.
Die Förderung ist formgebunden beim Thüringern Landesverwaltungsamt vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben zu beantragen.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildung (Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten sowie praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit)
Wie hoch ist die Förderung?
Für eine individuelle Weiterbildung können Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00€ durch das Thüringer Landesverwaltungsamt gefördert werden.
Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist ein mal pro Kalenderjahr möglich. Die weiteren Bedingungen zum Erhalt eines Weiterbildungsschecks finden Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt.