Nr. 154000967

Nachschulung für Servicepersonal

Veranstaltungsdetails

Glücksspiele können süchtig machen. Deshalb unterliegen sie besonderen gesetzlichen Regelungen, deren Ziele es sind, die Entstehung von Glücksspielsucht zu verhindern.

Im Muster-Sozialkonzept für Thüringer Spielhallen ist festgeschrieben, dass für die Servicemitarbeiter eine Nachschulung aller drei Jahre verpflichtend ist.

In der Nachschulung werden die Kenntnisse zur Glücksspielsucht aufgefrischt und vorhandene Kompetenzen vertieft.

 

Inhalt:

  • Wiederholung zu den Themen:

- Sucht allgemein und Glücksspielsucht

- Glücksspielmarkt – aktuelle Daten und Fakten

- Thüringer Hilfesystem und Zugangsmöglichkeiten

  • Vertiefung von Kommunikations- und Interventionstechniken
  • Aufarbeitung von Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 21.03.2023
    09:00 bis 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Servicemitarbeiter von Thüringer Spielhallen mit absolvierter Erstschulung

Abschluss
  • IHK-Teilnahmebescheinigung