Geprüfter Personalfachkaufmann KOMPAKT
Veranstaltungsdetails
Verantworten Sie das wichtigste Gut eines Unternehmens: seine Mitarbeiter. Als
Personalfachkaufmann qualifizieren Sie sich als Personalreferent oder
Personalleiter. Sie beraten und entwickeln eigenverantwortlich die
Mitarbeiter eines Unternehmens und begleiten Personalprozesse wie
Anstellung oder Freisetzung.
Sie gestalten Personalpolitik, -planung und -marketing und organisieren die Aus- und
Weiterbildung. Als Personalfachkaufmann tragen Sie wesentlich zur Entwicklung und zum Erfolg eines Unternehmens bei.
Inhalt:
Personalarbeit organisieren und durchführen
u.a.:
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
u.a.:
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
Personalplanung, -marketing, -und -controlling gestalten und umsetzen
u.a.:
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
u.a.:
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung sowie Qualifikationsanalysen und -programme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
Fördermöglichkeiten:
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG):
Stipendium der beruflichen Begabtenförderung:
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
Weitere Informationen
Zielgruppe
Mitarbeiter aus allen Branchen (Industrie, Handel, Dienstleistung, öffentliche
Verwaltungen) mit mehrjähriger Berufserfahrung im Personalwesen. Die Weiterbildung
richtet sich an Personaldienstleistungskaufleute als auch an Quereinsteiger mit
Berufspraxis.
Zielsetzung
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Hinweise
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anfoderungen §§2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Voraussetzungen
Diese Prüfung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und erfolgt bundesweit einheitlich.
Unabhängig von der Teilnahme am IHK-Studiengang sind für die Zulassung zur Prüfung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsgebühren erhalten Sie bei Jana Lindig unter der Telefonnummer +49 365 8553-212 und auf unserer Homepage www.gera.ihk.de
Abschluss
- IHK-Zeugnis Geprüfter/e Personalfachkaufmann/frau
Dieser berufliche Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet (Deutscher Qualifikationsrahmen) und damit einem akademischen Bachelor-Abschluss gleichwertig!