15. Thüringer Gefahrgutforum
Veranstaltungsdetails
Wer mit gefährlichen Stoffen umgeht, sie lagert oder transportiert, muss Regeln beachten, um das Risiko für Gesundheit und Umwelt zu minimieren. Vor allem der Transport von Gefahrgut unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die regelmäßig angepasst und aktualisiert werden.
So gibt es seit dem 1. Januar 2025 neue internationale Vorgaben (ADR 2025). Nach Ablauf einer in der Regel sechsmonatigen Übergangsfrist sind die neuen Vorgaben also zum 1. Juni 2025 sowohl beim nationalen als auch im internationalen Transport anzuwenden.
Neben elf neuen UN-Nummern und zahlreichen neuen und geänderten Sondervorschriften erfolgten zahlreiche kleinere Anpassungen des ADR, die es zukünftig beim Gefahrguttransport zu beachten gilt.
Einen umfassenden Überblick zu allen wichtigen Änderungen und Neuerungen bietet das 15. Thüringer Gefahrgutforum am 29. April 2025 im IHK-Bildungszentrum Gera.
Dort informiert Gefahrgut-Experte Jörg Holzhäuser über die Änderungen im Gefahrgutrecht (ADR 2025). „Gefahrgutspezi“ Georg Röber gibt hilfreiche Praxistipps für die Arbeit als Gefahrgutbeauftragter und Ronny Herok vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) präsentiert Beispiele aus der Kontrollpraxis von Gefahrguttransporten.